Die Spendenabsetzbarkeit für Vereine wurde zu Jahresbeginn ausgeweitet und erneuert. Die Vereine im Bereich Bildung, Sport und Kunst & Kultur, aber auch Menschenrecht und Tierschutz können von der neuen Regelung profitieren.
Die LEADER-Region Kamptal+ ist Motor für regionale Projekte und bringt laufende Impulse zu brandaktuellen Themen. So wurde kürzlich ein Informationsabend zum Thema „Spendenabsetzbarkeit“ für Vereine organisiert.
Experte Ing. Mag. Werner Groiß von der BZG Steuerberatungs GmbH in Gars am Kamp, hat die rund 30 Teilnehmenden über die Neuerungen informiert.
Was ist neu:
1. Erweiterung der begünstigten Organisationen:
Der Kreis der Organisationen, deren Spenden steuerlich absetzbar sind, wird erweitert. Dazu können nun auch bestimmte zusätzliche Vereine und gemeinnützige Organisationen gehören.
2. Vereinfachtes Verfahren für Spender:
Die Spenderinnen und Spender müssen sich nicht mehr selbst um die Eintragung der Spenden in die Steuererklärung kümmern.
3. Nennung der Spenderinnen und Spender:
Die Vereine die Spenden bekommen sind verpflichtet 1x jährlich die Spenderinnen und Spender zu nennen. Das bis spätestens Feb. des darauffolgenden Jahres.
4. Verbesserte Transparenz und Kontrolle:
Durch die Neuerungen sollen Transparenz und Kontrolle bei der Spendenabsetzbarkeit verbessert werden. Dies bedeutet, dass sowohl Spender als auch Empfängervereine striktere Auflagen und Prüfungen unterliegen, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Spenden korrekt gemeldet und verwendet werden.
Mag. Werner Groiß: „Durch die neuen Regelungen gibt es für Spenderinnen und Spender eine größere Anzahl an Vereinen bei denen Spenden steuerlich absetzbar sind. Für Vereine entsteht ein Mehraufwand, da sie die Spenderinnen und Spender bekannt geben müssen. Insgesamt bieten diese Änderungen sowohl für die Spender als auch für die Vereine erhebliche Vorteile und könnten die Spendenkultur in Österreich nachhaltig positiv beeinflussen.