LEADER-Förderungen, die sich meistens aus Mitteln von EU, Bund und Land zusammensetzen, sind Zuschüsse, die im Nachhinein ausbezahlt werden, wenn das Projekt wie geplant umgesetzt wird.

Da alle FörderwerberInnen gleich behandelt werden, wurden am Beginn der Förderperiode fixe Förderhöhen festgelegt. Bei einigen Projekten ist es möglich, Bonuspunkte zu bekommen. Jeder Bonuspunkt entspricht einer 2%-igen Erhöhung des Fördersatzes. Es werden maximal 5 Bonuspunkte vergeben = max. 10%-ige Erhöhung des Fördersatzes.

Für alle Kostenpositionen (Sach-, Personal-u. Investitionskosten) wird ein einheitlicher Fördersatz innerhalb eines Projekts vergeben.

Die Projektkosten müssen mindestens 7.500€ betragen und dürfen 250.000€ nicht überschreiten.

Erläuterungen:

*Nicht-Kooperationsprojekt: 1 Gemeinde, 1 Kleinregion, 1 Verein, etc. reicht ein.

**Kooperationsprojekt: Mehrere Gemeinden / Kleinregionen / LEADER-Regionen reichen ein, mehrere Beteiligte kooperieren innerhalb eines Projektes (z.B. als ARGE).

***Abgestimmte Förderhöhe bei nat. Kooperationsprojekten: Vereinfachte Förderabwicklung: das PAG passt die Förderhöhe an jene der kooperierenden LEADER-Regionen an.

****Max. Ausfinanzierung:

Kommen Bundes-/Landesfördermitteln in Frage, werde diese Fördermöglichkeiten in voller Höhe ausgeschöpft. LEADER-Fördergelder werden ergänzend nur mehr bis zum Erreichen der maximalen Ausfinanzierung vergeben.

Beispiel: ein Vorhaben mit Kosten von 100.000€ könnte bei einer 80%-igen Ausfinanzierung max. 80.000€ an Förderungen bekommen. Gibt es eine 30%-ige Landesförderung, die in Anspruch genommen wird, dann werden diese 30.000€ berücksichtigt. Die LEADER-Förderungen betragen dann noch maximal 50.000€.

*****Direkt einkommensschaffende Maßnahmen (idR wettbewerbsrelevant): Bei wettbewerbsrelevanten Projekten gelten die nationalen und europäischen Wettbewerbsrichtlinien. Die Einhaltung der Bestimmungen des Beihilferechts / de-minimis-Regelung (lt. Richtlinie) bzw. Gruppenfreistellungsverordnung ist verpflichtend.

******Zielgruppen- und nischenspezifische Projekte:

Zuordnung zu dieser Kategorie nur dann möglich, wenn keine andere Förderkategorie zutrifft. Zudem muss das Projekt besonders herausfordernd sein (z.B.: viele Freiwilligenleistungen), in den Bereichen Bildung, Kinder und Jugendliche, Gender/Frauen, Senior:Innen, Migrant:Innen, Menschen mit Behinderung, Klima und Umwelt, regionale Kultur, Identität etc.

Wird ein 2. Projekt von der gleichen förderwerbenden Person mit nur gerinfügigen inhaltlichen Änderungen eingereicht, kann nochmals der festgelegte Fördersatz und Bonus laut Kategorie vergeben werden. Wird ein 3. Projekt eingereicht, entfällt die Moglichkeit Bonuspunkte zu vergeben. Beim Einreichen eines 4. Projektes reduziert sich zusätzlich die Förderhöhe um 5 Prozentpunkte.