Die LEADER-Fördermittel, die zur Umsetzung von innovativen Regionsprojekten bereitstehen, sind begrenzt. Um eine gute Auswahl zu treffen, gibt es ein transparentes Auswahlverfahren, das für alle gleich ist.

Allgemeine Informationen zur Auswahl:

  • Projektideen können jederzeit an die Region herangetragen werden.
  • Mind. 3 Sitzungen des Projektauswahlgremiums finden pro Jahr statt.
  • Der Termin der Entscheidungssitzung wird rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht.
  • Das LEADER-Management berät und unterstützt bei der Projektaufbereitung.
  • Der/Die ProjektwerberIn selbst ist verantwortlich, dass die Antragsunterlagen vollständig und richtig sind.

Die Projektauswahl erfolgt in 3 Phasen.

1. Phase
Erstgespräch und Erstbewertung durch LEADER-Management

Erstgespräch mit LEADER-Management zur Sondierung der Idee
Dabei geht es um eine Ersteinschätzung, ob die Idee mit LEADER-Fördermitteln unterstützt werden kann oder welche Förderalternativen es gibt. Im Anschluss daran füllt der/die FörderwerberIn die PROJEKTSKIZZE Teil 1 aus.

Erstbewertung der Projektidee durch das LEADER-Management auf Basis der Projektskizze und ggf. Kostenübersicht. Das Projekt wird anhand von 7 Kriterien geprüft:

  1. Inhalte des Projekts stimmen mit Strategie überein
  2. Projekt trägt zur Umsetzung des Aktionsplans bei
  3. Fachliche Qualität des Förderwerbers/der Förderwerberin ist gegeben
  4. Wirtschaftlichkeit
  5. Finanzierbarkeit
  6. Vergaberecht wird eingehalten
  7. Alternative Fördermöglichkeiten gering

Kriterien 1-6 müssen mit JA beurteilt werden, um in die 2. Phase der Projektauswahl zu kommen. Kriterium 7 darf im Ausnahmefall mit „Nein“ beurteilt werden.

2. Phase

Aufbereitung des Projekts und der Projektunterlagen durch den Förderwerber oder die Förderwerberin und Bewertung durch das Projektauswahlgremium (= PAG)

Der Förderwerber/die Förderwerberin übermittelt bis spätestens 10 Tage vor der Entscheidungssitzung alle notwendigen Unterlagen lt. Checkliste an das LEADER-Management. Nur wenn alle Unterlagen vorhanden sind, kann das Projekt bewertet werden.

Der Förderwerber/die Förderwerberin erhält gegebenenfalls die Möglichkeit, seine/ihre Idee dem Projektauswahlgremium vorzustellen. Projekte, die nicht vom Förderwerber/Förderwerberin vorgestellt werden, stellt das LEADER-Management vor.

Das Projektentscheidungsgremium bewertet die Projektidee anhand eines Bewertungsbogens, der 5 formale und 10 inhaltliche Kriterien beinhaltet.

5 Kriterien

  1. Verbindliche Trägerschaft
  2. Qualifizierte Projektverantwortliche
  3. Projektkosten
  4. Kosten- u. Finanzierungsplan
  5. Umsetzungsplan inkl. Maßnahmen- u. Zeitplan

(5) Alternativ bei wettbewerbsrelevanten u. investiven Projekten: Betriebskonzept

Bewertung

  • Pro Kriterium werden zwischen 3-0 Punkte vergeben
  • Bei wettbewerbsrelevanten u. investiven Projekten ersetzt das Kriterium Betriebskonzept das Kriterium Umsetzungsplan
  • Ergebnis: Die Punkteanzahl wird addiert und durch die Anzahl der Kriterien dividiert
  • Untergrenze der Förderbarkeit sind 60% der mögl. Höchstzahl

10 inhaltliche Kriterien

  1. Ökonomische Nachhaltigkeit
  2. Soziale Nachhaltigkeit
  3. Ökologische Nachhaltigkeit
  4. Beitrag zum Klimaschutz
  5. Kooperation
  6. Verbindung mehrerer Sektoren
  7. Beitrag zum lebenslangen Lernen
  8. Wertschöpfung in der Region
  9. Innovationsgehalt
  10. Gleichstellungsorientierung

Bewertung

  • Pro Kriterium werden zwischen 3-0 Punkte vergeben
  • Kriterium 1-7 sind nicht in jedem Fall anwendbar
  • Kriterium 8-10 sind in jedem Fall anwendbar
  • Ergebnis: Die Punkteanzahl wird addiert und durch die Anzahl der Kriterien dividiert
  • Untergrenze der Förderbarkeit sind 55% der mögl. Höchstzahl
  • Bonuspunkte: Sind für die Kriterien 6-10 möglich: Bonuspunkte werden für eine herausragende Performance zu diesem Kriterium vergeben. Die Vergabe eines Bonuspunktes entspricht einer Erhöhung der Förderhöhe um 2%. Es können max. 5 Bonuspunkte vergeben werden, was einer maximalen Erhöhung des Fördersatzes um 10% entspricht.

Folgende Entscheidungen können vom Auswahlgremium getroffen werden:

a. Nicht förderwürdig – daher abgelehnt auf Basis der Bewertungskriterien

b. Zurückgestellt + ev. Einreichung in einer der nächsten Sitzungen

  • da Korrekturen, Ergänzungen oder Erklärungen notwendig
  • da derzeit zu wenig Fördermittel verfügbar
  • andere Gründe

c. Förderwürdig – daher Zusage + Festlegung der Förderhöhe

3. Phase

Einreichung beim Land und Unterzeichnung des Fördervertrags

Der/die FörderwerberIn reicht das Projekt vollständig online auf der digitalen Förderplattform ein. Die verantwortliche Landesstelle prüft das Vorhaben und übermittelt den Fördervertrag..