Die LEADER-Fördermittel, die zur Umsetzung von innovativen Regionsprojekten bereitstehen, sind begrenzt. Um eine gute Auswahl zu treffen, gibt es ein transparentes Auswahlverfahren, das für alle gleich ist.

Allgemeine Informationen zur Auswahl:

  • Projektideen können jederzeit angefragt werden.
  • Mind. 3 Sitzungen des Projektauswahlgremiums finden pro Jahr statt.
  • Der Sitzungstermin wird rechtzeitig auf der Website veröffentlicht.
  • Das LEADER-Team berät und unterstützt bei der Projektaufbereitung.
  • Der/Die ProjektwerberIn selbst ist verantwortlich, dass die Antragsunterlagen vollständig und korrekt sind.

Die Projektauswahl erfolgt in 3 Phasen.

1. Phase
Erstgespräch und Erstbewertung durch LEADER-Team

Erstgespräch mit dem LEADER-Team zur Sondierung der Idee
Es geht dabei um eine Ersteinschätzung, ob die Idee mit LEADER-Fördergeldern unterstützt werden kann oder welche Förderalternativen es gibt.

Anschließend wir die Projektidee verschriftlicht. Dafür gibt es eine Vorlage im Downloadbereich. Die Projektbeschreibung mailen Sie bitte ans LEADER-Team.

Erstbewertung der Projektidee durch das LEADER-Team auf Basis der Projektbeschreibung. Das Projekt wird anhand von 7 Kriterien geprüft:

  1. Inhalte des Projekts stimmen mit Strategie überein
  2. Projekt trägt zur Umsetzung des Aktionsplans bei
  3. Fachliche Qualität des Förderwerbers/der Förderwerberin ist gegeben
  4. Wirtschaftlichkeit
  5. Finanzierbarkeit

Alle Kriterien müssen mit JA beurteilt werden, um in die 2. Phase der Projektauswahl zu kommen.

2. Phase

Aufbereitung der Antragsunterlagen / Einreichung in der digitalen Förderplattform der AMA (eAMA) / Projektbewertung

Der Förderwerber / die Förderwerberin ist selbst verantwortlich, dass Angebote und weitere relevante Unterlagen eingeholt werden.

Die Antragsunterlagen werden ausschließlich online auf der digitalen Förderplattform eingereicht. Wichtig ist, dass die Unterlagen vor dem Ablauf des Projektaufrufs eingereicht werden.

Die Projektauswahl erfolgt durch das Auswahlgremium, dass sich ca. 4x pro Jahr trifft. Das Projekt wird entweder vom Förderwerber oder der Förderwerberin selbst vorgestellt, oder das LEADER-Team übernimmt die Vorstellung.

Das Projektentscheidungsgremium bewertet die Projektidee anhand eines Bewertungsbogens, der 5 formale und 8 inhaltliche Kriterien beinhaltet.

5 Kriterien

  1. Qualifizierte/r Förderwerber/in
  2. Projektkosten
  3. (Vor-) Finanzierung ist gewährleistet
  4. Umsetzungsplan/Betriebskonzept (inkl. Maßnahmen- und Zeitplan)
  5. Projektresultate

Bewertung

  • Pro Kriterium werden 0 bis 4 Punkte vergeben
  • 4 ist die höchste und 0 die niedrigste Punktezahl.
  • Ergebnis: Die Punkteanzahl wird addiert und durch die Anzahl der Kriterien dividiert
  • Untergrenze der Förderbarkeit sind 60% der mögl. Höchstzahl. Die Höchstzahl ergibt sich aus 5 Kriterien à 4 Punkte = 20 Punkte. 60% davon sind 12 Punkte, somit muss ein Projekt 12 Punkte erreichen.
  1. Ökonomische Nachhaltigkeit
  2. Soziale Nachhaltigkeit
  3. Ökologische Nachhaltigkeit
  4. Klimaschutz / Anpassung an den Klimawandel
  5. Verbindung mehrerer Sektoren / Kooperation
  6. Innovationsgehalt
  7. Digitalisierung
  8. Lebensbegleitendes Lernen

Jede der 8 Bewertungskategorien beinhaltet je 3 Bewertungskriterien = 24 Bewertungskriterien gesamt.

Bewertung

  • Pro Kriterium werden 0 bis 4 Punkte vergeben
  • 4 ist die höchste und 0 ist die niedrigste Punktezahl.
  • Ergebnis: Die Punkteanzahl wird addiert und durch die Anzahl der Kriterien dividiert
  • Thematisch nicht relevante Kriterien werden von der Bewertung ausgeschlossen und bei der Berechnung des Ergebnisses nicht berücksichtigt.
  • 2 Kriterienkategorien: „Innovation“ und „Verbindung mehrerer Sektoren“ sind immer anzuwenden. 6 Bewertungskategorien sind projektbezogen anzuwenden und können variieren. Mind. zwei projektbezogene Kriterienkategorien sind anzuwenden.
  • Ergebnis: Die Punkteanzahl wird addiert und durch die Anzahl der relevanten Kriterien dividiert.
  • Die Untergrenze der Förderbarkeit sind 51% der möglichen Höchstzahl. Diese 51% werden mit einer konkreten Zahl angegeben, die aber im Vorhinein nicht festgelegt werden kann, da die Anzahl der Kriterien variiert
  • Inhaltliche Bewertungspunkte werden immer auf eine ganze Zahl gerundet.
  1. Besonders positive Wirkung auf die regionale Wertschöpfung / sichert und erhält Arbeitsplätze
  2. Besonders wirkungsvoll um das soziale Miteinander zu fördern und soziale Barrieren abzubauen
  3. Besonders positive Wirkung auf die Ökologie / den Klimaschutz / die Anpassung an den Klimawandel / den schonenden Umgang mit Ressourcen.
  4. Besonders wirkungsvoll um die Zusammenarbeit mehrerer Sektoren zu fördern und Kooperationen aufzubauen
  5. Besonders wirkungsvoll in den Bereichen Lebensbegleitendes Lernen, Digitalisierung und Innovation

Bewertung

  • Die Bonus-Punkte werden für eine herausragende Per-formance zu diesen Kriterien vergeben.
  • Bonus-Punkte werden jedoch nur vergeben, wenn die geforderten Mindestpunkte bei den formalen und inhaltlichen Bewertungskriterien bereits erreicht wurden. Bonus-Punkte zählen nicht zur Erreichung der Mindest-punkte.
  • Pro Kriterium wird 1 Punkt bei „Nicht-Kooperationsprojekten“ und 2 Punkte bei „Kooperationsprojekten“ vergeben.
  • Die Vergabe eines Bonus-Punktes entspricht einer Erhöhung der Förderhöhe um 1 Prozentpunkt bei „Nicht Kooperationsprojekten“ und um 2 Prozentpunkte bei „Kooperationsprojekten“.
  • Bei „Nicht Kooperationsprojekten“ ist basierend auf 5 Kriterien die max. Bonushöhe daher 5 Prozentpunkte, bei „Kooperationsprojekten“ 10 Prozentpunkte.
  • Bonus-Punkte werden immer auf eine ganze Zahl gerundet.
  • Bei einem Ranking werden die Bonus-Punkte für die Gesamtpunkteanzahl berücksichtigt.

Folgende Entscheidungen können vom Auswahlgremium getroffen werden:

a. Nicht förderwürdig – daher abgelehnt auf Basis der Bewertungskriterien

b. Zurückgestellt + ev. Einreichung in einer der nächsten Sitzungen

  • da Korrekturen, Ergänzungen oder Erklärungen notwendig
  • da derzeit zu wenig Fördermittel verfügbar
  • andere Gründe

c. Förderwürdig – daher Zusage + Festlegung der Förderhöhe

 

Der Stichtag ab dem Sie auf eigenes Risiko mit der Projektumsetzung beginnen können, ist der Tag nach der Sitzung des Projektauswahlgremiums. ACHTUNG: bis zur Projektgenehigung gibt es KEINE GARANTIE, dass alle eingereichten Maßnehmen gefördert werden.

3. Phase

Prüfung der Antragsunterlagen durch die Landesförderstelle & Genehmigung

Nach der Sitzung des Projektauswahlgremiums werden die digitalen Antragsunterlagen an die verantwortliche Landesstelle übermittelt. Dort wird das Vorhaben formal geprüft und es kommt ggf. zu Nachfragen und Nachforderungen. Sind alle Unterlagen vorhanden und alle Fragen beantwortet erhält man die Fördervereinbarung.