Kleinprojekte sind nicht wettbewerbsrelevante Projekte mit Kosten zw. € 1.000,- und € 5.700,-. Sie sind in erster Linie vorgesehen für neue, innovative Initiativen im Bereich von Jugend, Inklusion, Lebenslanges Lernen oder Daseinsvorsorge. Sie sollen motivieren, mobilisieren und / oder weiterführende Initiativen auslösen. Die Inhalte der Projekte müssen zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen. Maximal 5% des Gesamtbudgets der LEADER-Region können für Kleinprojekte verwendet werden. Kleinprojekte können jederzeit an das Projektauswahlgremium herangetragen werden.

Kleinprojekte können ausschließlich von folgenden ProjektträgerInnen eingereicht werden:

  • gemeinnützige Organisationen oder
  • nichtorganisierte Personengruppen mit gemeinnützigem Interesse

Gemeinden und Einzelpersonen können leider keine Kleinprojekte einreichen.

Im Falle einer nicht organisierten Gruppe übernimmt ein Mitglied dieser Gruppe die Rolle des Vertreters bzw. der Vertreterin und ist im Namen der Gruppe verantwortlich.

Die Antragsunterlagen inkl. Kostenaufstellung und der dazugehörigen Angebote werden von den Projektverantwortlichen erarbeitet. Das LEADER-Management berät und unterstützt den Förderwerber bei der Aufbereitung der Projektidee und der Antragsunterlagen.

Kleinprojekte unterliegen dem gleichen Auswahlprocedere, wie „normale“ Projekte, wobei weniger Kriterien zur Beurteilung herangezogen werden.

Das Projekt muss am Projektende zu 100% umgesetzt sein. Zur Auslösung der Zahlung muss ein Tätigkeitsbericht mit ausreichender Dokumentation über die Durchführung des Projekts vorliegen Max. 3 Kleinprojekte pro ProjektträgerIn  und Förderperiode sind möglich.

Kleinprojekte-Kompaktinformation-Infoblatt_Juli_17.pdf (2648 Downloads)

Projektauswahl + Auswahlkriterien

Die Projektauswahl erfolgt in 3 Phasen:

1. Phase
beurteilt durch das LEADER-Management

Das Projekt wird anhand von 4 Kriterien geprüft:

  1. Inhalte des Projekts stimmen mit Strategie überein
  2. Leistet Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans
  3. Finanzierbarkeit
  4. Andere Fördermöglichkeiten gering

Kriterien 1-3 müssen mit JA beurteilt werden um in die 2. Projektauswahlphase zu kommen.

Kriterium 4 darf im Ausnahmefall mit Nein beurteilt werden.

2. Phase
beurteilt durch das Projektauswahlgremium

Das Projekt wird anhand von 2 formalen u. 5 inhaltlichen Qualitätskriterien geprüft:

2 Kriterien

  1. Verbindliche Trägerschaft
  2. Projektkosten

Bewertung

  • Pro Kriterium werden zw. 3-0 Punkten vergeben
  • Ergebnis: Die Punkteanzahl wird addiert und durch die Anzahl der Kriterien dividiert
  • Untergrenze der Förderbarkeit sind 60% der mögl. Höchstzahl

5 inhaltliche Kriterien

  1. Verbindung mehrerer Sektoren
  2. Beitrag zum Lebenslangen Lernen
  3. Wertschöpfung in der Region
  4. Innovationsgehalt
  5. Gleichstellungsorientierung

Bewertung

  • Pro Kriterium werden zw. 3-0 Punkten vergeben
  • Kriterium 1 – 2 sind nicht in jedem Fall anwendbar
  • Kriterium 3 – 5 sind in jedem Fall anwendbar
  • Ergebnis: Die Punkteanzahl wird addiert und durch die Anzahl der Kriterien dividiert
  • Untergrenze der Förderbarkeit sind 55% der mögl. Höchstzahl
  • Bonuspunkte: sind für alle Kriterien möglich: Bonuspunkte werden für eine herausragende Performance zu diesem Kriterium vergeben. Pro 3 erreichter Punkte, erhält man einen Bonuspunkt Die Vergabe eines Bonuspunktes entspricht einer Erhöhung der Förderhöhe um 2%. Der Fördersatz kann sich um max. 10% erhöhen.

3. Phase
beurteilt und beschlossen durch die zuständige Förderstelle im Land und unterzeichnen des Fördervertrags.